Wirtschaftsregion

KFW ÄNDERT BEDINGUNGEN BEIM ENERGIEEFFIZIENTEN BAUEN UND SANIEREN

Konditionen beim KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren geändert / Ab 17. April Zinsbindung und Tilgungskonditionen neu gestaltet / Zinsen auch bei Sanierung erhöht

KfW ändert Bedingungen beim energieeffizienten Bauen und Sanieren
Die KfW ändert die Finanzierungsbedingungen in den Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren - © Pixabay

01.03.2018: Für Kreditanträge, die ab dem 17. April bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingehen, gelten veränderte Konditionen. Das bisher beim energieeffizienten Neubau wählbare 20-jährige Zinsbindungsangebot entfällt. Es wird jedoch weiterhin eine 10-jährige Zinsbindung mit Kreditlaufzeiten von 10 bis 30 Jahren angeboten.

Sowohl beim energieeffizienten Sanieren als auch beim Neubau waren bisher außerplanmäßige Tilgungen kostenfrei. Ab Eintragseingang 17. April wird nun eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, wenn man zusätzlich zu den vereinbarten Beträgen und Terminen tilgen möchte. Eine vollständige Kreditrückzahlung ist jedoch auch weiterhin ohne Vorfälligkeitszinsen möglich.

Wer bisher 12 Monate nach der Kreditzusage der KfW noch kein Geld abgerufen hatte, musste eine Bereitstellungsprovision bezahlen. Diese Zeit wird ab April auf 6 Monate verkürzt.

Mehr als drei Jahre galt im Förderprogramm Energieeffizient Sanieren für alle Kreditlaufzeiten ein einheitlicher effektiver Zinssatz von 0.75 Prozent. Das hat sich nun zum 22. Februar geändert. Bei 10 Jahren Laufzeit, 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und 10 Jahren Zinsbindung beträgt der effektive Zinssatz immer noch 0,75 Prozent, sowohl bei Sanierungen zum Effizienzhaus als auch bei Einzelmaßnahmen. Bei allen anderen Kreditlaufzeiten gab es eine Zinserhöhung um 0,05 oder 0,1 Prozentpunkte.

Energieeffizient Bauen und Sanieren ist weiterhin das zentrale Förderprodukt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich. Doch nicht nur das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung steht im Fokus, sondern auch die Entlastung des eigenen Geldbeutels sowie die Behaglichkeit in den eigenen vier Wänden.

Mit dem Programm Energieeffizient Sanieren werden Dämm-Maßnahmen wie Fassaden-, Kellerdecken- und Geschossdeckendämmung, Austausch der Fenster, Erneuerung der Heizung sowie der Einbau einer Lüftungsanlage zinsgünstig finanziert und zusätzlich durch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 bis 27,5 Prozent gefördert. Förderfähig sind sowohl Einzelmaßnahmen als auch die Gesamtsanierung zum Effizienzhaus. Je energieeffizienter das Gebäude wird, desto höher der Tilgungszuschuss.

Wer ausreichend Eigenmittel hat und keinen Kredit braucht, kann sich alternativ durch einen Zuschuss in Höhe von 10,0 bis 30,0 Prozent fürs energetische Sanieren belohnen lassen. A und O ist, die Förderung vor Maßnahmenbeginn zu beantragen und einen Energieberater der Energieeffizienz-Experten-Liste einzuschalten.

Info: Das Team der Energieagentur Bergstraße beantwortet gern alle Fragen rund ums energiesparende Bauen und Sanieren und gibt einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist die Energieagentur von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252 68929-88 zu erreichen.

Informationen zu den Programmen der KfW-Bankengruppe finden Sie auf den Seiten der KfW unter Neubau und Bestandsimmobilie. Sachverständige im Kreis Bergstraße finden Sie auf der Energieberaterplattform der Energieagentur Bergstraße.