Wirtschaftsregion

FÖRDERUNG DER AUSBILDUNG WÄHREND DER CORONAVIRUS-PANDEMIE

Hessen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Ausbildung von Lehrlingen / Kosten für das erste Lehrjahr werden vom Land übernommen / Insgesamt stehen 35 Millionen Euro zur Verfügung

Förderung der Ausbildung während der Coronavirus-Pandemie
Die hessische Landesregierung stellt insgesamt 35 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung.  - © pixabay

14.10.2020: Die Coronavirus-Pandemie ist unteranderem auch auf dem Ausbildungsmarkt spürbar. Hessen will mit dem neuen Förderprogramm kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen neue Ausbildungsverhältnisse einzugehen.

Gefördert wird das erste Ausbildungsjahr von Verbundausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die in den Jahren 2020 oder 2021 begonnen werden. Die Partnerschaft besteht aus dem Stammausbildungsbetrieb und einem oder mehreren frei wählbaren weiteren Partnern,
z. B. einem anderen ausbildungsberechtigten Unternehmen, einem Bildungsträger oder sonstigen Ausbildungsdienstleister. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsvertrag nach dem 1. Oktober 2020 abgeschlossen wurde und der Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt. Als erstes Ausbildungsjahr gelten die ersten 12 Monate des Ausbildungsvertrags.

Die genauen Fördervoraussetzungen sowie die Konditionen und Informationen zur Antragstellung können Sie dem Merkblatt entnehmen.

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