Wirtschaftsregion

BUNDESTAG VERABSCHIEDET GEBÄUDEENERGIEGESETZ

Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude beschlossen / Streichung des 52-Gigawatt-Photovoltaikdeckels vollzogen / Entscheidung über Abstandsregelung für Windanlagen getroffen

Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz zielt unter anderem darauf ab, den Energiebedarf eines Gebäudes durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz – vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten – zu begrenzen  - © Pixabay

25.06.2020: Der Deutsche Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums eingebracht wurde. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien. Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz hat der Deutsche Bundestag auch die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch und die Aufhebung des Photovoltaik-Deckels im EEG beschlossen.

Mit der Annahme des Regierungsentwurfs gilt künftig ein einheitliches Anforderungssystem, welches das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) beinhaltet und somit ablöst. Die ordnungsrechtlichen Vorgaben folgen laut Regierung weiterhin dem Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz – vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten – zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken. Durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz werde sichergestellt, dass auch erneuerbare Energien so effizient wie möglich genutzt werden.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand gelten weiterhin. 

Das Gebäudeenergiegesetz sowie die Regelungen zu Windabstandsflächen und zur Abschaffung des Solardeckels finden Sie hier.

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