Wirtschaftsregion

BEANTRAGUNG DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFE (PHASE 1) NUR NOCH BIS 9.10 MÖGLICH

Antragsfrist für Mittel aus der 1. Phase der Überbrückungshilfe für Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige endet / Anträge müssen spätestens bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden.

Beantragung der Überbrückungshilfe (Phase 1) nur noch bis 9.10 möglich
Das Zuschussprogramms kann von Unternehmen nur noch bis zum 9. Oktober beantragt werden.  - © pixabay

05.10.2020: Die Beantragung von Mitteln aus der 1. Phase der Überbrückungshilfe, für Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige, ist nur noch bis zum 9. Oktober 2020 möglich. Somit können Unternehmen bis zu diesem Stichtag, rückwirkend für die Monate Juni, Juli und August, einen Antrag stellen. Mitte Oktober soll die 2. Phase der Überbrückungshilfe starten.

Die Überbrückungshilfe richtet sich an Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen. Grundlegende Voraussetzung ist, dass der Geschäftsbetrieb im Zuge der Coronavirus-Pandemie eingestellt werden musste oder stark eingeschränkt war.

Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe und weiteren staatlichen Hilfen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

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