Wirtschaftsregion

HESSEN FÖRDERT KLEINE UNTERNEHMEN AUF DEM LAND

Aufruf des Hessisches Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach wie vor aktuell / Insgesamt werden Fördermittel von 2,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt / Ländlicher Raum soll gestärkt werden

Hessen fördert kleine Unternehmen auf dem Land
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29.07.2019: Bereits im vergangenen Jahr hat das hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Kleinstunternehmer/innen in anerkannten LEADER-Regionen dazu aufgerufen, Anträge auf eine Förderung einzureichen. Dieser Aufruf ist nach wie vor aktuell und wurde sogar räumlich auf das Fördergebiet Ländlicher Raum (ELER) erweitert. So ist er nicht nur für die LEADER-Kommunen im Kreis Bergstraße Fürth, Grasellenbach, Lautertal, Lindenfels, Mörlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach, sondern auch für auch Kleinstunternehmen zum Beispiel in Hirschhorn und Neckarsteinach interessant.

Gefördert werden können beispielsweise der Erwerb einer Betriebsstätte, bauliche Investitionen, langlebige Wirtschaftsgüter und Ausgaben für Dienstleistungen. Höchste Priorität haben Antragssteller aus dem Handwerk und den Dienstleistungssektoren Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität mit Vorhaben, bei in denen Arbeits- und/oder Ausbildungsplätze geschaffen werden.

Wie das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aktuell mitteilt, werden insgesamt Fördermittel in Höhe von 2,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 2018 konnten 26 eingereichte Förderanträge mit einem Zuschussvolumen von 2,2 Millionen Euro bewilligt werden. Auch für die Folgejahre soll das Fördergebot kontinuierlich fortgeführt werden. „Mit diesem Förderprogramm wollen wir gezielt Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützen, die durch zukunftsweisende Investitionen die Grundversorgung und Wirtschaftskraft im ländlichen Raum stärken und so für mehr Lebensqualität in der Region sorgen“, so Dr. Beatrix Tappeser, Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium.

Info: Die Antragsstellung erfolgt beim Landratsamt des Kreises Bergstraße, Abteilung Raumentwicklung, Landwirtschaft, Denkmalschutz im dortigen Fachbereich „Dorf- und Regionalentwicklung“.

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