Wirtschaftsregion

Industriegebiet

Ein Industriegebiet ist laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Baugebiet, das vorwiegend der Ansiedlung von Gewerbebetrieben dienen soll, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. 

Laut der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind folgende Gewerbebetriebe zulässig:

1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,

2. Tankstellen.

Ausnahmen gelten für:

1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,

2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

 

Quelle: Baunutzungsverordnung (BauNVO)