Wirtschaftsregion

Hebesatz

Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, der von jeder Kommune für jedes Rechnungsjahr einheitlich festgesetzt wird und bei der Erhebung der Grund- und der Gewerbesteuer zum Tragen kommt. Es ist grundsätzlich möglich, dass sich der Hebesatz für die Grundsteuer vom Hebesatz für die Gewerbesteuer unterscheidet.

Um die Höhe der Gewerbesteuer festzulegen, die ein Unternehmen an die Kommune entrichten muss, wird der Hebesatz auf einen zuvor ermittelten Steuermessbetrag angewandt.

Dieser Steuermessbetrag ergibt sich wiederum, indem man den Gewerbeertrag mit einer Steuermesszahl multipliziert. Diese Steuermesszahl ist ebenfalls ein Prozentsatz, der die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer darstellt und nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) für Personen- und Kapitalgesellschaften 3,5 Prozent des ermittelten Gewerbeertrags beträgt.

 

Quelle: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Gabler Wirtschaftslexikon, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.