Wirtschaftsregion

Gründungszuschuss

Zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung fördert die Bundesagentur für Arbeit eine Gründung mit dem so genannten Gründungszuschuss. Dieser richtet sich an Bezieher von Arbeitslosengeld, die sich hauptberuflich selbständig machen möchten.

Um einen Gründungszuschuss zu erhalten, muss der Antragssteller der Agentur für Arbeit seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit und die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen. Für letzteres benötigt der Antragssteller die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute).

 

Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) § 93 Gründungszuschuss.