Wirtschaftsregion

Gewerbegebiet

Ein Gewerbegebiet ist laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Baugebiet, das vorwiegend für die Ansiedlung von „nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben“ genutzt werden soll.

 

Zulässig sind

1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,

2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,

3. Tankstellen,

4. Anlagen für sportliche Zwecke.

 

Ausnahmen gelten für: 

1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,

2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,

3. Vergnügungsstätten.

 

Quelle: Baunutzungsverordnung (BauNVO)