Wirtschaftsregion

Flächennutzungsplan

Das Baugesetzbuch (BauGB) definiert einen Flächennutzungsplan als „vorbereitenden Bauleitplan“, der die Nutzung des gesamten Gebietes einer Stadt oder Gemeinde regelt. Ein Bebauungsplan hingegen gilt nur für eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil.

 

Der Flächennutzungsplan stellt insbesondere folgendes dar:

1. Bauflächen und Baugebiete sowie

2. die Ausstattung des Gemeindegebiets inklusive Schulen, Kirchen und sonstigen Einrichtungen

3. die Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge

4. die Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, für Ablagerungen sowie für Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen

5. Grünflächen, zum Beispiel Parkanlagen oder Spielplätze

6. Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

7. Wasserflächen, zum Beispiel Häfen

8. Flächen für zum Beispiel Aufschüttungen oder Abgrabungen

9. Flächen für die Landwirtschaft den Wald und weitere Flächen, bei denen keine bauliche Nutzung bzw. Abwasserentsorgung vorgesehen sind

10. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

 

Darüber hinaus informiert ein Flächennutzungsplan über Besonderheiten von Flächen, zum Beispiel, wenn bei der Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen getroffen werden müssen – und auch über denkmalgeschützte Anlagen oder Überschwemmungsgebiete.

Alle Aspekte zum Inhalt des Flächennutzungsplans, zu seiner Genehmigung, Anpassung und weitere Erklärungen, listet das BauGB detailliert auf.

 

Quelle: Baugesetzbuch (BauGB)