Wirtschaftsregion

Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuchs (BauGB) vorbereitet und leitet. Der Bebauungsplan schafft Baurecht.

Ein Bebauungsplan, bzw. ein verbindlicher Bauleitplan, erfolgt auf Beschluss einer Kommune (Stadt oder Gemeinde) per Satzung und legt die Nutzung eines festgesetzten räumlichen Geltungsbereichs fest. Das heißt, der Bebauungsplan gilt nur für eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil. Die Nutzung des gesamten Gebietes einer Stadt oder Gemeinde regelt der Flächennutzungsplan. Das BauGB definiert letzteren als „vorbereitenden Bauleitplan“.

Bauleitpläne sollen den Zielen der Raumordnung angepasst werden und die städtebauliche Entwicklung und Ordnung regeln. Das Ziel ist es, soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen zu verknüpfen und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten. Das BauGB legt die Anforderungen von Bauleitplänen fest, die eine menschenwürdige Umwelt sichern, natürliche Lebensgrundlagen und das Klima schützen sowie die städtebauliche Gestalt, das Orts- und Landschaftsbild erhalten und entwickeln sollen.

Alle Aspekte, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen sind, listet das BauGB detailliert auf.

 

Quelle: Baugesetzbuch (BauGB)