Wirtschaftsregion

NEUE FÖRDERPROGRAMME FÜR DIE ENERGIEWENDE IM HEIZUNGSKELLER

Start von zwei neuen Bundesförderprogrammen am 1. August 2016 / Die Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen sowie den hydraulischen Abgleich und Brennstoffzellenheizungen werden bezuschusst

Neue Förderprogramme für die Energiewende im Heizungskeller
Mit den beiden neuen Förderprogrammen soll die Energieeffizienz großflächig in die deutschen Heizungskeller gebracht werden. - © WFB

04.08.2016: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zwei neue Förderprogramme auf den Weg gebracht, welche darauf ausgelegt sind schnell und kostengünstig Effizienzgewinne zu erzielen. So wird die Optimierung eines bestehenden Heizsystems durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Installation einer Brennstoffzellenheizung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst.

Bei vielen Wohngebäuden zählt die alte, ungeregelte Heizungsumwälzpumpe im Keller zu den größten Einzelstromverbrauchern im gesamten Haushalt. Die Installation neuer, geregelter Hocheffizienzpumpen rechnet sich im Normalfall schon innerhalb der ersten vier bis fünf Jahre. Durch den gewährten Zuschuss in Höhe von dreißig Prozent der Investitionskosten lässt sich die Amortisationszeit entsprechend verkürzen.

Neben der Installation neuer Pumpen kann auch der hydraulische Abgleich bestehender Heizungssysteme mit ebenfalls dreißig Prozent bezuschusst werden. Beim hydraulischen Abgleich wird das bestehende Heizsystem so optimiert, dass nur noch so viel Wärme verbraucht wird, wie auch benötigt wird. Kalte oder zu heiße Heizkörper gehören dann der Vergangenheit an.

Wer einen Antrag für das Programm zur „Heizungsoptimierung“ stellen möchte, muss sich vor Maßnahmenbeginn online auf der Homepage des BAFA registrieren. Mit dem Erhalt der elektronischen Eingangsbestätigung kann mit der Realisierung der Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Nach Umsetzung der Maßnahme und innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung können die für die Antragstellung relevanten Daten eingegeben und an das BAFA übermittelt werden. Bei positiver Prüfung erfolgt anschließend die Auszahlung des Zuschusses. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften).

Das zweite neue Förderprogramm beinhaltet die Förderung von Brennstoffzellenheizungen. Diese werden mit bis zu vierzig Prozent der Investitionskosten über das Programm 433 der KfW-Bank - "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle" - bezuschusst. Der Zuschuss für die Errichtung einer Brennstoffzellenheizung kann bis Dezember 2016 bei der KfW reserviert und anschließend über das KfW-Zuschussportal beantragt werden. Nach Dezember 2016 ist eine Beantragung auch ohne vorherige Reservierung möglich.

Info: Näheres zum Förderprogramm zur Heizungsoptimierung finden Sie hier und alles Wichtige zur Brennstoffzellenheizung-Förderung hier.

Wer sich darüber hinaus beispielsweise über die Themen Energiesparen und erneuerbare Energien informieren möchte, vereinbart einen kostenlosen Beratungstermin mit dem Team der Energieagentur Bergstraße in Heppenheim. Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 06252 68929-88.

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