Wirtschaftsregion

ÄNDERUNG BEI BEANTRAGUNG DES ZUSCHUSSES FÜR MODERNE ÖKO-HEIZUNGEN

Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen

Änderung bei Beantragung des Zuschusses für moderne Öko-Heizungen
Förderanträge müssen ab 2018 ähnlich wie bei der KfW nun immer im Vorfeld gestellt werden

15.09.2017: Ab 2018 müssen Anträge zur Förderung von Heizungen mit erneuerbaren Energien beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht sein, bevor der Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Biomasse-, Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird. Anderenfalls muss eine Ablehnung erfolgen.

Unter „der Umsetzung der Maßnahme“ ist der Vertragsschluss mit dem Installateur, dessen Beauftragung oder auch bereits der Abschluss eines Contractingvertrages mit einem Contractingunternehmen zu verstehen. Diese vertraglichen Vereinbarungen dürfen künftig in allen Fällen erst getroffen werden, wenn der Antrag gestellt ist, d.h., wenn der Antrag beim BAFA eingegangen ist. Planungsleistungen dürfen jedoch vor Antragstellung erbracht werden

Die Neuregelung ist besonders für private Antragsteller und für die Basisförderung von Relevanz und betrifft damit mehr als die Hälfte der jährlich eingehenden Anträge.

Übergangsfrist für Inbetriebnahmen bis zum 31.12.2017

Die bisherige Möglichkeit einer Antragstellung erst nach Durchführung der Maßnahme wird durch die Neuregelung gestrichen. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist für Antragsteller, die ihre Heizung bis zum 31.12.2017 in Betrieb nehmen.

Die bisherigen technischen Anforderungen an förderfähige Anlagen bestehen unverändert fort.

Die Förderung wird auf der Basis des sogenannten Marktanreizprogramms (MAP) gewährt. Mit der Verfahrensänderung werden die Förderverfahren des MAP vereinheitlicht und die Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorbereitet.

Die Neuregelung der Förderrichtlinien sowie weitere Informationen zum Förderprogramm sind auf der Seite des BAFA unter Energie – Heizen mit Erneuerbaren Energien verfügbar.

Info: Die kostenlose Beratung der Energieagentur steht allen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Bergstraße zu Fragen rund um Förderprogramme sowie Energiesparen und erneuerbare Energien offen. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist die Energieagentur Bergstraße von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252 68929-88 zu erreichen. Weiteres Wissenswertes über die Energieagentur Bergstraße gibt es hier.

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